Wie funktioniert das mit dem Praktikum?

Solltest Du dich im Masterstudiengang für den Schwerpunkt Angewandte Germanistik entscheiden, ist laut Curriculum unter Punkt 3.3 Praxis ein einschlägiges Pflichtpraktikum im Ausmaß von insgesamt 12 Wochen (20 ECTS-AP) zu absolvieren. Dieses muss allerdings nicht in einem Stück absolviert werden, sondern kann in bis zu 3 Teile geteilt erfolgen. Das Praktikum muss in diesem Fall auch nicht durchgehend beim selben Unternehmen erfolgen.

Denkbar wären also beispielsweise:

  • 3 Monate durchgehend bei einem Unternehmen.
  • 3×4 Wochen bei 3 verschiedenen Unternehmen.
  • 1×8 Wochen bei einem Unternehmen und 4 Wochen bei einem zweiten Unternehmen.

Überdies ist es auch möglich dein Praktikum im Rahmen einer Teilzeitstelle zu absolvieren. Denkbar wäre also beispielsweise auch ein Praktikum mit 20 Wochenstunden, aufgeteilt auf 24 Wochen.

Berufstätige Studierende können die Praxis auch an ihrem Arbeitsplatz durchführen, wenn der Arbeitsplatz als einschlägig gilt.

Frühere Praktika sind nicht anrechenbar.

Die Suche und Bewerbung nach einem Praktikumsplatz muss selbst erfolgen, da viele Unternehmen und Institute die Plätze schon früh vergeben, solltest Du spätestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Praktikumstermin mit der Suche beginnen. Vorausplanung ist demnach sehr wichtig! Die Praxis ist zudem genehmigungspflichtig, d.h. Du solltest dich mit der Betreuerin darüber verständigen!

Hat Du die Zusage zu einem Praktikumsplatz erhalten, solltest Du nicht vergessen dich für die LV 3.4 Begleitlehrveranstaltung zu 3.3 an zu melden (Dieses kann nach Absprache auch im Folgesemester besucht werden).

Solltest Du dein Praktikum im EU-Ausland machen, kannst du dich für ein Erasmus + Studierenedenpraktikum bewerben. ACHTUNG: Die Bewerbung muss mindestens 6 Wochen vor Praktikumsantritt eingereicht werden! Nähere Informationen findest du hier oder im International Office der AAU.

Während deines Praktikums musst Du ein einschlägiges Projekt durchführen, dies muss sowohl mit deinem Praktikumsgeber, als auch deinem Betreuer an der AAU abgesprochen werden.

Nach dem Praktikum ist ein Praktikumsbericht abzugeben.

Zuständig für die Genehmigung der Praxis: Mag. Dr. Doris Moser (doris.moser@aau.at).

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